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Förderungen für Unternehmen

Sie suchen nach finanzieller Unterstützung für Ihr Investitionsprojekt? Die BTV Förderexpert*innen beraten Sie umfassend, um Ihre Finanzierungs- und Investitionsvorhaben zu optimieren.

Drei Personen betrachten gemeinsam Unterlagen, die auf dem Tisch liegen

Ihr Projekt in guten Händen – BTV Förderservice

Die BTV Förderexpert*innen kümmern sich um die individuelle Auswahl von Förderprogrammen, eine professionelle Begleitung der Förderanträge und die optimale Kombination von Förderung und Finanzierung.

  • Fördermittelcheck

    Wir finden die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre Investitionsvorhaben.

  • Förderantragsstellung

    Wir helfen Ihnen bei den unterschiedlichen Antragsverfahren der Förderstellen.

  • Projektbegleitung

    Wir sind bis zum Ende der Förderlaufzeit an Ihrer Seite.

  • Optimale Finanzierungsstruktur

    Förderungen stellen attraktive Ergänzungen Ihrer Finanzierungsvorhaben dar.

  • BTV Netzwerk

    Nutzen Sie unser österreichweites Netzwerk zu Bundes- und Landesförderstellen.

Förderstellen für Unternehmen in Österreich

Bund, Länder und Gemeinden bieten für die heimische Wirtschaft mittels Zuschüssen, günstiger Kredite und Haftungen zahlreiche Fördermöglichkeiten an. Zu den wichtigsten Förderinstitutionen zählen:

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws)

    • Zuständig für alle Unternehmensbranchen mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Breit gefächertes Förderspektrum
    • Zusätzliche Beratungsleistungen in allen Unternehmensphasen

    Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT)

      • Förderspezialist für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
      • Haftungen, Zuschüsse und Direktkredite
      • Teil der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) Gruppe

      Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

        • Förderstelle für Umweltförderungen
        • Förderung von nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten österreichischer Unternehmen
        • Hohes Maß an Beratungsleistungen im Umweltbereich

        Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)

          • Förderagentur des Bundes für unternehmensnahe Forschung & Entwicklung
          • Technische Innovationen und Forschungsprojekte
          • Nationale Kontaktstelle für Forschungsprogramme der EU

          Landesförderstellen

            • Regionaler Fokus
            • Zins- und Investitionszuschüsse
            • Ergänzung zu Bundesförderungen
            Produktionshalle mit Maschinen

            Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws)

            Die aws ist die Förderbank des österreichischen Bundes für alle Branchen mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

             

            Durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, Garantien, Zuschüssen sowie Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte, von der ersten Idee bis hin zum internationalen Markterfolg. Die aws berät und unterstützt zudem in Bezug auf den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum. Ergänzend werden Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.

            Rezeptionsklingel in Hotel

            Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT)

            Die ÖHT ist in Österreich die erste Anlaufstelle für Tourismusförderungen. Sie ist Teil der Oesterreichischen Kontrollbank Gruppe und spezialisiert auf die Bedürfnisse der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Das Leistungsspektrum umfasst Direktkredite, Haftungen sowie Zins- und Investitionszuschüsse.

            Ein Techniker überprüft Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Gewächshaus am Tablet

            Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

            Die KPC ist eine österreichische Förderinstitution für Umweltförderungen. Zum Förderspektrum zählen Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilitätsmanagement, Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserwirtschaft und Altlastensanierung.

             

            Die KPC stellt Umweltförderungen in Form von Zuschüssen, aber auch Beratungsleistungen zur Realisierung von nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten zur Verfügung.

            Eine Person verwendet ein Mikroskop und betrachtet einen Gegenstand

            Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)

            Die FFG widmet sich der Förderung von anwendungs- und industrienahen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Innovationsprojekten. Die Gesellschaft steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich und bietet neben Zuschüssen, Haftungen und Krediten auch umfangreiche Beratungsleistungen an.

            Ein Geschäftsmann sitzt am Schreibtisch mit Tablet, Taschenrechner und diversen Unterlagen

            Landesförderstellen

            Die BTV steht grundsätzlich mit sämtlichen Landesförderstellen in Österreich in Verbindung. Unserem Marktgebiet entsprechend bestehen die engsten Kontakte zu den Förderstellen der Tiroler und Vorarlberger Landesregierung sowie der Wirtschaftsagentur Wien.

             

            Die Wirtschaftsförderprogramme der Länder können eigenständige oder Bundesförderungen ergänzende Förderungen darstellen. Vielfach unterstützen Landesförderstellen die heimische Wirtschaft über (Zins-)Zuschüsse.

            Fragen zu Unternehmensförderungen

            Fragen und Antworten rund um die Förderungen in Österreich

            • Wann muss ich den Förderantrag stellen?

              Der Zeitpunkt der Einreichung wird besonders streng behandelt. Daher ist es wichtig, uns frühzeitig in Ihr Finanzierungsvorhaben einzubinden. Der Antrag muss grundsätzlich vor Projektbeginn gestellt werden. Mit der Durchführung des Projektes darf (in der Regel) nicht vor dem Anerkennungsstichtag begonnen werden.

            • Wann muss ein Förderantrag spätestens eingebracht werden?

              Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag in der Regel vor Beginn des Vorhabens bei der Förderstelle eingebracht werden muss. Als Projektbeginn gilt das Datum der ersten Bestellung, Beauftragung, Lieferung, Leistung, (Teil-)Rechnung, (An-)Zahlung, Baubeginn.

            • Viele Förderprogramme stehen ausschließlich KMU zur Verfügung. Welche Kriterien entscheiden über den Status?

              Die Europäische Union gibt einheitliche und eindeutige Schwellenwerte vor. Diese sind: Anzahl der Beschäftigten < 250 und Umsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro.

               

              Die Anzahl der Beschäftigten wird nicht nach Köpfen, sondern nach Vollzeitäquivalenten erhoben. Ist das antragstellende Unternehmen Teil einer größeren Unternehmensgruppe, so müssen die angeführten Schwellenwerte als Unternehmensgruppe eingehalten werden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung.

            • Sind Großbetriebe von Förderungen ausgeschlossen?

              Nein. Insbesondere im Bereich von Forschung und Entwicklung sowie Umweltförderungen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Großbetriebe.

            • Lassen sich Bundes- und Landesförderungen miteinander kombinieren?

              Österreichweit gibt es keine einheitlichen Regeln. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Tirol lassen sich Förderprogramme der Bundesförderstellen mit Unterstützungen des Landes kombinieren und führen zu attraktiven Gesamtförderungen für Ihr Projekt.

              Wir evaluieren für Sie gerne, ob es diese Möglichkeiten für das Bundesland Ihres jeweiligen Firmensitzes besteht.

            • Was passiert mit einer Förderung, wenn sich während der Projektumsetzung Änderungen ergeben?

              Sollte sich im Rahmen der Projektumsetzung hinsichtlich Inhalt, Kosten oder Dauer etwas verändern, muss die Förderstelle informiert werden.

            • Wie sind die Projektkosten der Förderstelle nachzuweisen?

              Die Kosten sind anhand einer Rechnungszusammenstellung mit dazugehörigen Belegen (z.B. Originalrechnungen, Zahlungsbelege usw.) nachzuweisen.

            • Was ist im Förderantrag unter dem Durchführungszeitraum zu verstehen?

              Beim Großteil der Förderungen handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, welcher – bei Einhaltung aller Richtlinienbestimmungen – nicht rückerstattet werden muss.

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