Information zum Zahlungsverkehr am Karfreitag

Aufgrund europäischer Regelungen können am Karfreitag keine Zahlungen zwischen Banken im gesamten SEPA-Raum durchgeführt werden.

Zahlungen an andere Banken, die Sie uns am Gründonnerstag, 28. März 2024, nach 11.00 Uhr und am Karfreitag, 29. März 2024, übermitteln, werden wie gewohnt durchgeführt. Die Gutschrift erfolgt bei Empfänger*innen am nächsten Bankwerktag (Dienstag, 2. April 2024).

 

Zahlungen zwischen der 3 Banken Gruppe (BTV, BKS Bank und Oberbank) innerhalb Österreichs sowie Instant-Payments an alle teilnehmenden Banken werden wie gewohnt abgewickelt.

 

Eilüberweisungen in Euro werden nicht am Karfreitag, 29. März 2024, sondern am nächsten Bankwerktag (Dienstag, 2. April 2024) belastet und durchgeführt.

 

Wichtig – bitte beachten Sie folgende Informationen insbesondere bei Gehaltszahlungen:

Möchten Sie Zahlungen leisten, über die Empfänger*innen am Monatsletzten verfügen können? Beauftragen Sie die Zahlungen idealerweise bereits am Mittwoch, 27.03.2024.

 

Diese Regelungen für Überweisungen gelten analog für den Einzugs- bzw. Lastschriftverkehr.

 

Weitere Informationen erhalten von den BTV Expert*innen im Zahlungsverkehr.

 

BTV ELBA-Team
Montag bis Freitag 08.00 – 17.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)
T +43 505 333 – 1319
E elba@btv.at