Änderung beim SEPA-Verwendungszweck

Im Zuge der Einführung der SEPA-Überweisung kommt es auch zu einer Änderung bei der Weitergabe von Textinformationen. Seit Anfang November 2011 werden Textinformationen nicht mehr im bisherigen Umfang  an den Zahlungsempfänger bzw. –pflichtigen  übermittelt.

Eine gemeinsame Weiterleitung der Zahlungsreferenz (ehem. Kundendatenfeld, nunmehr 35 Stellen statt bisher 12 Stellen) und des Verwendungszwecks (4 mal 35 Stellen) ist nicht mehr möglich! Die vollständigen 140 Zeichen des Verwendungszwecks werden nur dann weitergeleitet, wenn das Feld Zahlungsreferenz nicht befüllt wird.

Sie bekommen in den derzeitigen ELBA-Versionen noch keinen entsprechenden Warnhinweis (neue ELBA-Version wird voraussichtlich im März 2012 zur Verfügung stehen). Am neuen SEPA-Beleg wird ein entsprechender Infotext vorgedruckt sein. Im Online-Banking können Sie nur mehr entweder die Zahlungsreferenz oder den Verwendungszweck erfassen.

 

 

Achtung:

Diese Änderung betrifft auch importierte Datenträger aus Ihren FIBU-Systemen!

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