Auslandsüberweisungen

Seit dem 01.07.2003 dürfen aufgrund einer EU-Verordnung grenzüberschreitende Zahlungen nicht mehr kosten als eine entsprechende Inlandszahlung.

Mit der EU-Standardüberweisung können Sie unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien zu den Kosten von Inlandsüberweisungen in jedes Land der EU und die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein überweisen.

Ihre Vorteile:

  • Kostengünstige Auslandsüberweisung

  • Einheitliche, wiedererkennbare Formulare

  • Standardisiertes Verfahren für alle Länder

EU und EWR Länder

Mitglieder Europäische Union:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien

Mitglied Europäische Währungsunion:

Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Slowenien, Malta, Zypern und Estland

Kriterien einer EU-Standardüberweisung (EUS):

  • Überweisungswährung ist EUR

  • Überweisungen in unbegrenzter Höhe (seit April 2012)

  • Angabe von IBAN und BIC

  • Zahlungen innerhalb der EU + Norwegen, Island und Liechtenstein

  • Nur mit Spesenhinweis "Spesenteilung" möglich (Standard)

Die Verwendung von IBAN/BIC für EU-Zahlungen ist verpflichtend. Dies ist in der IBAN/BIC-Resolution des European Payments Council (EPC) festgelegt. Hintergrund ist die Förderung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area).

Kreditinstitute in der EU dürfen Überweisungen ohne IBAN/BIC ab 01.01.2007 zurückgeben. Werden diese Zahlungen trotz fehlender IBAN/BIC-Information verarbeitet, ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.

Anforderungen an die Datenqualität

  1. Zahlungen in den EWR-Raum und in die Schweiz: Angabe von IBAN und BIC
  2. Restliche Zahlungen: Angabe von Kontonummer und BIC