Auslandsüberweisungen
Ihre Vorteile:
Kostengünstige Auslandsüberweisung
Einheitliche, wiedererkennbare Formulare
Standardisiertes Verfahren für alle Länder
EU und EWR Länder
Mitglieder Europäische Union:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien
Mitglied Europäische Währungsunion:
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Slowenien, Malta, Zypern und Estland
Kriterien einer EU-Standardüberweisung (EUS):
Überweisungswährung ist EUR
Überweisungen in unbegrenzter Höhe (seit April 2012)
Angabe von IBAN und BIC
Zahlungen innerhalb der EU + Norwegen, Island und Liechtenstein
Nur mit Spesenhinweis "Spesenteilung" möglich (Standard)
Die Verwendung von IBAN/BIC für EU-Zahlungen ist verpflichtend. Dies ist in der IBAN/BIC-Resolution des European Payments Council (EPC) festgelegt. Hintergrund ist die Förderung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area).
Kreditinstitute in der EU dürfen Überweisungen ohne IBAN/BIC ab 01.01.2007 zurückgeben. Werden diese Zahlungen trotz fehlender IBAN/BIC-Information verarbeitet, ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Anforderungen an die Datenqualität
- Zahlungen in den EWR-Raum und in die Schweiz: Angabe von IBAN und BIC
- Restliche Zahlungen: Angabe von Kontonummer und BIC