Auslandsschecks

Bei einer Zahlung mit Auslandsscheck können Sie Skonto ausnützen, obwohl die Belastung auf Ihrem Konto erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Sie erzielen Zinsgewinne gegenüber einer SWIFT-Überweisung durch

-die Versendung des Schecks ins Ausland,

-die verzögerte Einreichung durch eine ausländische Bank,

-die spätere Belastung auf Ihrem Konto.

Vorteile Orderschecks:

  • Skontoabzug bei Ausstellung des Schecks innerhalb der Skontofrist

  • Zinsgewinn durch spätere Belastung

Zu beachten:

  • Möglichkeit des Scheckverlustes oder Diebstahls auf dem Postweg (Die BTV empfiehlt die Ausstellung von Rektaschecks – dadurch wird eine Weitergabe des Schecks an Dritte rechtlich ausgeschlossen)

  • Betrug durch Verfälschung des Schecks (z. B. Betrag)

  • Zahlungen in den EU-Raum sollten nicht mit Scheck beauftragt werden (Bei Beauftragung mittels Überweisung werden die Auslandsspesen vermieden)

Auslandsscheckgutschrift

Bei einer Scheckgutschrift "Eingang vorbehalten" schreibt Ihnen die BTV den von Ihnen eingereichten Auslandsscheck sofort bei Einreichung auf Ihrem Konto gut. Sollte der Scheck von der bezogenen Bank nicht eingelöst werden, erfolgt auf Ihrem Konto die Rückbelastung des Schecks inkl. der angefallenen Retourspesen. Bei Geschäftspartnern, denen Sie vertrauen und mit denen Sie in dauernder Geschäftsbeziehung stehen, ist dieser Variante aufgrund der günstigeren Konditionen der Vorzug zu geben.

Vorteile:

  1. Bessere Wertstellung und günstigerer Kostenbeitrag bei Scheckgutschrift
  2. Sicherheit der endgültigen Einlösung bei Scheckgutschrift

Zu beachten:

  1. Keine definitive Bezahltmeldung bei Scheckgutschrift
  2. In einigen Ländern langwierige Abwicklung bei Scheckgutschrift
Ansprechpartner
BTV Firmenkunden
Telefon
+43/(0)5 05 333
Fax
+43/(0)5 05 333-1180