ZaDiG

Mit 1. November 2009 ist das neue Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Österreich in Kraft getreten. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area, kurz: SEPA) gesetzt.

Vorteile:

  • Garantierte Überweisungsdauer bis zur Bank des Empfängers für Zahlungen innerhalb der EU bzw. des EWR (in EUR oder einer EWR-Währung)

  • Buchungstag ist Wertstellungstag: Eingehende Beträge müssen durch die Bank mit der Valuta an den Kunden weitergeben werden, mit der die Bank das Geld erhält

  • Transfer des Betrages in voller Höhe

  • Änderungen bei den Widerspruchsfristen im Lastschriftverfahren

  • Erweiterte Informationspflichten im Verbraucherbereich

Geltungsbereich ZaDiG

  • Alle Zahlungen innerhalb der EU
  • EUR und andere Mitgliedswährungen (DKK, GBP etc.)
  • Regelt Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen

Nicht davon betroffen sind Schecks und Bargeldumtausch.

Bisherige Meilensteine:

  • EU-Standardüberweisung (seit 1. Juli 2003): EUR-Zahlungen innerhalb der EU mit IBAN und BIC (seit April 2012 in unbegrenzter Höhe) müssen zum Inlandsniveau bepreist werden.

  • SEPA (Single Euro Payments Area, seit 28. Jänner 2008): Einheitlicher EUR-Zahlungsverkehrsraum mit 32 teilnehmenden Ländern (EU, EWR, Monaco und Schweiz), einheitliche Standards und Datenformate (XML).

  • PSD (Payment Service Directive, seit 1. November 2009): Einheitliche Rahmenregelung im SEPA-Raum durch die Europäische Kommission, die als ZaDiG seit 01. 11. 2009 als österreichisches Gesetz in Kraft getreten ist.

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