SEPA-Lastschrift

Das international einsetzbare SEPA-Lastschriftverfahren löst das bisherige nationale Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren am 1. Februar 2014 ab. Derzeit sind alte und neue Verfahren noch parallel möglich.

Wie bereits bei der klassischen Inlandslastschrift, gibt es auch bei der SEPA-Lastschrift zwei unterschiedliche Verfahren:

  1. Die Basislastschrift (SEPA CORE) ist analog zum österreichischen Einzugs­ermächtigungsverfahren. Die gesetzliche Einspruchsfrist beträgt 56 Tage. Bestehende Einzugsermächtigungen oder Abbucher müssen nicht neu eingeholt werden. SEPA COR1 ist eine Variante der SEPA Basislastschrift CORE. Sie kann ab 8. April 2013 – innerhalb von Österreich – verwendet werden.
     
  2. Die Firmenlastschrift (SEPA B2B) ähnelt dem österreichischen Abbuchungs­verfahren. Jedoch ist sie nur zwischen Firmen möglich. Es gibt keine Einspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen. Um dieses Verfahren verwenden zu können, muss zwingend eine neue Ermächtigung (Mandat) eingeholt werden!

Infos zur SEPA-Lastschrift:

  • Einheitliche Lastschrift europaweit

  • Exakter Tag der Kontobelastung ist bekannt (durch Vereinbarung der Fälligkeit)

  • Widerspruchsfrist von acht Wochen (beim CORE-Verfahren)

  • Verwendung von IBAN und BIC

  • Eindeutige Identifikation des Lastschrifteinreichers durch die CID*

  • Nur für Lastschriften in Euro

Ihre Vorteile:

  • Einheitliche Prozesse

  • Sicherheit durch die Creditor Identifikation

  • Schnellere Abwicklung