Das
international einsetzbare SEPA-Lastschriftverfahren löst das bisherige
nationale Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren am 1. Februar 2014 ab.
Derzeit sind alte und neue Verfahren noch parallel möglich.
Wie bereits
bei der klassischen Inlandslastschrift, gibt es auch bei der SEPA-Lastschrift
zwei unterschiedliche Verfahren:
- Die Basislastschrift (SEPA
CORE) ist analog zum österreichischen Einzugsermächtigungsverfahren.
Die gesetzliche Einspruchsfrist beträgt 56 Tage. Bestehende
Einzugsermächtigungen oder Abbucher müssen nicht neu eingeholt werden.
SEPA COR1 ist eine Variante der SEPA Basislastschrift CORE. Sie kann ab 8.
April 2013 – innerhalb von Österreich – verwendet werden.
- Die Firmenlastschrift (SEPA
B2B) ähnelt dem österreichischen Abbuchungsverfahren. Jedoch ist sie nur
zwischen Firmen möglich. Es gibt keine Einspruchsfrist für den
Zahlungspflichtigen. Um dieses Verfahren verwenden zu können, muss
zwingend eine neue Ermächtigung (Mandat) eingeholt werden!