SEPA

Single Euro Payments Area ist die Bezeichnung für den neu geschaffenen, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Es wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb der EU unterschieden.


SEPA-Zahlungsanweisung: neuer Beleg

Mit 1. Juli 2008 wurde die Zahlungsanweisung eingeführt. Die  "Zahlungsanweisung" kann für Zahlungen in das Inland und in den gesamten SEPA-Raum verwendet werden. Eine SEPA-Länderliste finden Sie auf unserer Homepage.

 

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SEPA-Überweisung

Von der EU-Standardüberweisung zur Überweisung via SEPA: Nutzen Sie die SEPA-Überweisung und profitieren Sie von kürzeren Bankwegen sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer.

 

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SEPA-Lastschrift

Ziehen Sie nun auch im europäischen Ausland Kundenforderungen aktiv ein – mit der neuen SEPA-Lastschrift! Wählen Sie zwischen zwei Arten der SEPA-Lastschrift: Die SEPA-Basislastschrift (Core) oder die SEPA-Firmenlastschrift (B2B). Die BTV Experten beraten Sie gerne!

 

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SEPA-Kartenzahlungen

Tätigen Sie Abhebungen an jedem Geldautomaten in Europa und vertrauen Sie auf europaweit einheitliche Sicherheitsstandards.

 

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SEPA-Länder

32 Staaten nehmen am SEPA teil: Alle 27 Mitglieder der EU sowie die Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

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ZaDiG

ZaDiG bezeichnet das neue Zahlungsdienstegesetz in Österreich, welches die Basis für SEPA (Single Euro Payments Area) gelegt hat.

 

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Änderung beim SEPA-Verwendungszweck

Im Zuge der Einführung der SEPA-Überweisung kommt es auch zu einer Änderung bei der Weitergabe von Textinformationen.

 

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